Liebe Musikschulfamilien, sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kinder und Jugendliche,

zunächst hoffe ich, dass es Ihnen allen gut geht, und Sie die Corona-Krise mit der erforderlichen Gelassenheit, Disziplin und Ruhe bewältigen können.

Für Ihre Geduld hinsichtlich der ausgefallenen Unterrichtsstunden und den damit verbundenen Gebühren, den positiven und auch kritischen Rückmeldungen in diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei Ihnen sehr herzlich.

Ich danke an dieser Stelle auch noch einmal ganz ausdrücklich den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule. Sie haben auf vielfältige Art und Weise individuelle Lösungen gesucht, um zu Ihnen den Kontakt aufrechtzuerhalten und Formen des Fernunterrichts auszuprobieren

Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen heute mit, wie ich mit den Musikschulgebühren und den Erstattungsfragen umgehen möchte:

Zahlungsfälligkeit am 15. Mai:

Der Zahlungstermin für den 15. Mai wird ausgesetzt und auf den 30. Mai verschoben. Das heißt für

  • Einzahler: es werden vorerst keine Mahnungen bei offener Sollstellung verschickt.
  • bei einem Sepa-Lastschriftmandat: am 15. Mai werden keine Gebühren abgebucht.

Zu den Musikschulgebühren:

Für die Ensembles und Großgruppen (ab 4 Personen) werden die Gebühren mit dem Monat April bis auf weiteres abgesetzt.

Sie erhalten eine Korrektur des aktuellen Gebührenbescheides.

Wenn die Musikschule die Unterrichtsformate wieder anbieten kann, erfolgt eine Neuberechnung mit einem neuen Gebührenbescheid.

Diese Regelung ist einheitlich und gilt für alle betroffenen Personen.

Wer die Gebühren „durchbezahlen“ möchte, um die Musikschule in dieser Zeit zu unterstützen, möge mir bis zum 10. Mai per E-Mail eine Mitteilung schicken, damit der reguläre Gebührenbescheid Bestand behält.

Für den Unterricht im Einzelunterricht und in Kleingruppen (bis 3 Personen)

Durch die sehr unterschiedlichen Arten des Fernunterrichts kann ich eine pauschale Erstattungsregelung oder Berechnung für den Einzel- und Kleingruppenunterricht nicht finden.

Darum möchte hier einen Vorteil unserer „kleinen“ Musikschule nutzen und zu einer für alle Beteiligten fairen individuellen Regelung kommen.

Dabei bin ich auf Ihre Unterstützung und Mithilfe angewiesen.

Ich schlage eine Selbsteinschätzung von ihrer Seite vor und nehme Ihre und meine Einschätzung – zunächst für die Monate April bis Juni 2020 - als Grundlage für eine individuelle Erstattung. Deshalb folgende Frage an Sie:

Halten Sie für die Fernbetreuung der Musikschule in der Corona-Krise

  • die volle Berechnung der Gebühr (die bisher geltende Gebühr hat Bestand),
  • eine 25%ige Ermäßigung der Gebühr (75% der bisher geltenden Gebühr wird berechnet),
  • eine 50%ige Ermäßigung der Gebühr (50% der bisher geltenden Gebühr wird berechnet) oder,
  • eine vollständige Erstattung der Gebühr (die bisher geltende Gebühr wird vollständig erlassen)

für angemessen? Bitte unterscheiden Sie bei mehreren Familienmitgliedern in der Musikschule!

Bitte schreiben Sie mir dazu eine Nachricht bis zum 10. Mai.

Wer sich bis dahin bei mir nicht gemeldet hat, wird zur Klärung von mir angerufen.

Leider kann auch der Unterricht in der kommenden Woche ab dem 4. Mai noch nicht in der gewohnten Form stattfinden. Wir sind zu einem Neustart der Musikschularbeit auf die verbindlichen Regelungen des Landes NRW angewiesen, die wir in Kürze erwarten.

Bitte haben Sie weiterhin Geduld und schauen Sie regelmäßig in Ihrem Postfach nach neuen Nachrichten von der Musikschule.

Herzliche Grüße und mit den besten Wünschen

Wolfgang Pieper und Gregor Stewing