Brandaktuell und gerade erst bekannt geworden!

Das schreibt der „Verband deutscher Musikschulen“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Musikschulen in NRW dürfen ab dem 4. Mai unter Einhaltung der Hygienevorschriften, des Mindestabstands und bestimmter Raumgrößen für den Einzelunterricht öffnen.

Wir zitieren dazu aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung:

„§ 5 (2) Zulässig sind Bildungsangebote in … Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen,wenn bei der Durchführung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro fünf Quadratmeter Raumfläche sichergestellt sind; sofern die Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sind. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.“

Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf

Link zu unserer Website: https://lvdm-nrw.de/2020/05/musikschulen-duerfen-ab-4-mai-fuer-einzelunterricht-oeffnen/

Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen folgen in den kommenden Tagen!

Mit freundlichen Grüßen

Hedwig Otten
Kommunikation und Projektmanagement

In Telgte beginnt der Unterricht im Einzelunterricht und eventuell im Kleingruppenunterricht frühestens am Montag, 11. Mai!

Die Vorbereitung des Unterrichts erfordert Absprachen mit den Grundschulen, die Beschaffung von Hygienemitteln, Aufstellen und Kommunizieren von Regeln und natürlich auch die Information aller Betroffenen.